{"id":963,"date":"2016-07-19T10:39:35","date_gmt":"2016-07-19T08:39:35","guid":{"rendered":"http:\/\/haener.de\/?page_id=963"},"modified":"2017-11-08T12:06:23","modified_gmt":"2017-11-08T11:06:23","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/haener.de\/en\/agb","title":{"rendered":"agb"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section bb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; background_size=&#8220;initial&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243;][et_pb_text admin_label=&#8220;agb&#8220; background_layout=&#8220;light&#8220; text_orientation=&#8220;left&#8220; use_border_color=&#8220;off&#8220; border_color=&#8220;#ffffff&#8220; border_style=&#8220;solid&#8220; module_alignment=&#8220;left&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; background_size=&#8220;initial&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.83&#8243;]<\/p>\n<p>Stand 07\/2016<br \/>\nPDF-Download:\u00a0<a href=\"https:\/\/haener.de\/wp-content\/uploads\/2016\/07\/201607-AGB-haener.de_.pdf\">201607 AGB-haener.de<\/a><\/p>\n<h1>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/h1>\n<p>Edmund H\u00e4ner<br \/>\nJeschkenstra\u00dfe 151<br \/>\n82538 Geretsried<br \/>\nmail@haener.de<br \/>\nUSt-ID: DE304001779<\/p>\n<h1>1. Geltung, Vertragsabschluss<\/h1>\n<p>1.1\u00a0\u00a0 Edmund H\u00e4ner nachfolgend Auftragnehmer genannt erbringt Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Diese gelten f\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieter und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.<\/p>\n<p>1.2\u00a0\u00a0 Ma\u00dfgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige erg\u00e4nzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>1.3\u00a0\u00a0 Allf\u00e4llige Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdr\u00fccklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht der Auftragnehmer ausdr\u00fccklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.<\/p>\n<p>1.4\u00a0\u00a0 \u00c4nderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den ge\u00e4nderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verst\u00e4ndigung ausdr\u00fccklich hingewiesen.<\/p>\n<p>1.5 \u00a0 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/p>\n<p>1.6\u00a0\u00a0 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.<\/p>\n<h1>2. Social Media Kan\u00e4le<\/h1>\n<p>Es wird vor Auftragserteilung ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass die Anbieter von \u201eSocial-Media-Kan\u00e4len\u201c (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von dem Auftragnehmer nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die M\u00f6glichkeit einer Gegendarstellung einger\u00e4umt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des urspr\u00fcnglichen, rechtm\u00e4\u00dfigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Auftragnehmer arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdr\u00fccklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allf\u00e4lligen Vertragsverh\u00e4ltnisses (mit-)bestimmen. Der Auftragnehmer beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuf\u00fchren und die Richtlinien von \u201eSocial Media Kan\u00e4len\u201c einzuhalten. Aufgrund der derzeit g\u00fcltigen Nutzungsbedingungen und der einfachen M\u00f6glichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Auftragnehmer aber nicht daf\u00fcr einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.<\/p>\n<h1>3. Konzept- und Ideenschutz<\/h1>\n<p>Hat der potentielle Kunde den Auftragnehmer vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Auftragnehmer dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:<\/p>\n<p>3.1\u00a0\u00a0 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch den Auftragnehmer treten der potentielle Kunde und der Auftragnehmer in ein Vertragsverh\u00e4ltnis (\u201ePitching-Vertrag\u201c). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.<\/p>\n<p>3.2\u00a0\u00a0 Der potentielle Kunde erkennt an, dass der Auftragnehmer bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p>3.3\u00a0\u00a0 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkh\u00f6he erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.<\/p>\n<p>3.4\u00a0\u00a0 Das Konzept enth\u00e4lt dar\u00fcber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkh\u00f6he erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genie\u00dfen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und k\u00f6nnen als z\u00fcndender Funke alles sp\u00e4ter Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes gesch\u00fctzt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Pr\u00e4gung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagw\u00f6rter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkh\u00f6he erreichen.<\/p>\n<p>3.5\u00a0\u00a0 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von dem Auftragnehmer im Rahmen des Konzeptes pr\u00e4sentierten kreativen Werbeideen au\u00dferhalb des Korrektivs eines sp\u00e4ter abzuschlie\u00dfenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.<\/p>\n<p>3.6\u00a0\u00a0 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen pr\u00e4sentiert wurden, auf die er bereits vor der Pr\u00e4sentation gekommen ist, so hat er dies dem Auftragnehmer binnen 14 Tagen nach dem Tag der Pr\u00e4sentation per E-Mail unter Anf\u00fchrung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.<\/p>\n<p>3.7\u00a0\u00a0 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass der Auftragnehmer dem potentiellen Kunden eine f\u00fcr ihn neue Idee pr\u00e4sentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass der Auftragnehmer dabei verdienstlich wurde.<\/p>\n<p>3.8\u00a0\u00a0 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entsch\u00e4digung zuz\u00fcglich 19 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollst\u00e4ndigem Eingang der Zahlung der Entsch\u00e4digung bei dem Auftragnehmer ein.<\/p>\n<h1>4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden<\/h1>\n<p>4.1\u00a0\u00a0 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allf\u00e4lligen Auftragsbest\u00e4tigung durch den Auftragnehmer, sowie dem allf\u00e4lligen Briefingprotokoll (\u201eAngebotsunterlagen\u201c). Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Leistungsinhaltes bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Auftragnehmer. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erf\u00fcllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmer.<\/p>\n<p>4.2\u00a0\u00a0 Alle Leistungen des Auftragnehmer (insbesondere alle Vorentw\u00fcrfe, Skizzen, Reinzeichnungen, B\u00fcrstenabz\u00fcge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu \u00fcberpr\u00fcfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne R\u00fcckmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.<\/p>\n<p>4.3\u00a0\u00a0 Der Kunde wird dem Auftragnehmer zeitgerecht und vollst\u00e4ndig alle Informationen und Unterlagen zug\u00e4nglich machen, die f\u00fcr die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umst\u00e4nden informieren, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde tr\u00e4gt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollst\u00e4ndigen oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderten Angaben von dem Auftragnehmer wiederholt werden m\u00fcssen oder verz\u00f6gert werden.<\/p>\n<p>4.4\u00a0\u00a0 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allf\u00e4llige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu pr\u00fcfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher f\u00fcr den angestrebten Zweck eingesetzt werden k\u00f6nnen. Der Auftragnehmer haftet im Falle blo\u00df leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung ihrer Warnpflicht \u2013 jedenfalls im Innenverh\u00e4ltnis zum Kunden &#8211; nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so h\u00e4lt der Kunde des Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihm s\u00e4mtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bei der Abwehr von allf\u00e4lligen Anspr\u00fcchen Dritter zu unterst\u00fctzen. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer hierf\u00fcr unaufgefordert s\u00e4mtliche Unterlagen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h1>5. Fremdleistungen \/ Beauftragung Dritter<\/h1>\n<p>5.1\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuf\u00fchren, sich bei der Erbringung von vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erf\u00fcllungsgehilfen zu bedienen und\/oder derartige Leistungen zu substituieren (\u201eFremdleistung\u201c).<\/p>\n<p>5.2\u00a0\u00a0 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Der Auftragnehmer wird diesen Dritten sorgf\u00e4ltig ausw\u00e4hlen und darauf achten, dass dieser \u00fcber die erforderliche fachliche Qualifikation verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>5.3\u00a0\u00a0 Soweit der Auftragnehmer notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Sub-Auftragnehmer keine Erf\u00fcllungsgehilfen des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>5.4\u00a0\u00a0 In Verpflichtungen gegen\u00fcber Dritten, die \u00fcber die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdr\u00fccklich auch im Falle einer K\u00fcndigung des Vertrages aus wichtigem Grund.<\/p>\n<h1>6. Termine<\/h1>\n<p>6.1\u00a0\u00a0 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart, nur als ann\u00e4hernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von dem Auftragnehmer schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>6.2\u00a0\u00a0 Verz\u00f6gert sich die Lieferung\/Leistung des Auftragnehmer aus Gr\u00fcnden, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen f\u00fcr die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verl\u00e4ngern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verz\u00f6gerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>6.3\u00a0\u00a0 Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zur\u00fccktreten, nachdem er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden wegen Nichterf\u00fcllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<h1>7. Vorzeitige Aufl\u00f6sung<\/h1>\n<p>7.1\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gr\u00fcnden mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<\/p>\n<ol>\n<li>a) die Ausf\u00fchrung der Leistung aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, unm\u00f6glich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verz\u00f6gert wird;<\/li>\n<li>b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines f\u00e4llig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verst\u00f6\u00dft.<\/li>\n<li>c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonit\u00e4t des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmer weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmer eine taugliche Sicherheit leistet;<\/li>\n<\/ol>\n<p>7.2\u00a0\u00a0 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gr\u00fcnden ohne Nachfristsetzung aufzul\u00f6sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftragnehmer fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsversto\u00dfes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<h1>8. Honorar<\/h1>\n<p>8.1\u00a0\u00a0 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers f\u00fcr jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorsch\u00fcsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (j\u00e4hrlichen) Budget von \u20ac 20.000,- (Zwanzigtausend) oder solchen, die sich \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum erstrecken ist der Auftragnehmer berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.<\/p>\n<p>8.2\u00a0\u00a0 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuz\u00fcglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher H\u00f6he. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Auftragnehmer f\u00fcr die erbrachten Leistungen und die \u00dcberlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der markt\u00fcblichen H\u00f6he.<\/p>\n<p>8.3\u00a0\u00a0 Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdr\u00fccklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle des Auftragnehmers erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.<\/p>\n<p>8.4\u00a0\u00a0 Kostenvoranschl\u00e4ge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tats\u00e4chlichen Kosten die von dem Auftragnehmer schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % \u00fcbersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die h\u00f6heren Kosten hinweisen. Die Kosten\u00fcberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kosteng\u00fcnstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kosten\u00fcberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verst\u00e4ndigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlags\u00fcberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.<\/p>\n<p>8.5\u00a0\u00a0 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung des Auftragnehmers &#8211; unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese &#8211; einseitig \u00e4ndert oder abbricht, hat er dem Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu verg\u00fcten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers begr\u00fcndet ist, hat der Kunde des Auftragnehmers dar\u00fcber hinaus das gesamte f\u00fcr diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsverg\u00fctung ausgeschlossen wird. Des Weiteren ist der Auftragnehmer bez\u00fcglich allf\u00e4lliger Anspr\u00fcche Dritter, insbesondere von Sub-Auftragnehmern des Auftragnehmers, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgef\u00fchrte Konzepte, Entw\u00fcrfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverz\u00fcglich dem Auftragnehmer zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n<h1>9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt<\/h1>\n<p>9.1\u00a0\u00a0 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch f\u00fcr die Weiterverrechnung s\u00e4mtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von dem Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Entgelts einschlie\u00dflich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>9.2\u00a0\u00a0 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der f\u00fcr Unternehmergesch\u00e4fte geltenden H\u00f6he. Zu dem verpflichtet sich der Kunde f\u00fcr den Fall des Zahlungsverzugs, dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in markt\u00fcblicher H\u00f6he von derzeit zumindest \u20ac 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9.3\u00a0\u00a0 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Auftragnehmer s\u00e4mtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Vertr\u00e4ge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort f\u00e4llig stellen.<\/p>\n<p>9.4\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zur\u00fcckbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9.5\u00a0\u00a0 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer f\u00fcr den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbetr\u00e4gen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).<\/p>\n<p>9.6\u00a0\u00a0 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, au\u00dfer die Forderung des Kunden wurde von dem Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.<\/p>\n<h1>10.\u00a0 Eigentumsrecht und Urheberrecht<\/h1>\n<p>10.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers, einschlie\u00dflich jener aus Pr\u00e4sentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentw\u00fcrfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkst\u00fccke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Auftragnehmers und k\u00f6nnen von dem Auftragnehmer jederzeit &#8211; insbesondere bei Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses &#8211; zur\u00fcckverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung f\u00fcr den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers jedoch ausschlie\u00dflich in Deutschland nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Auftragnehmers setzt in jedem Fall die vollst\u00e4ndige Bezahlung der von dem Auftragnehmer daf\u00fcr in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen des Auftragnehmers, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p>10.2 \u00c4nderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Auftragnehmers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch f\u00fcr diesen t\u00e4tige Dritte, sind nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Auftragnehmers und &#8211; soweit die Leistungen urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind &#8211; des Urhebers zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>10.3 F\u00fcr die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die \u00fcber den urspr\u00fcnglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist &#8211; unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist &#8211; die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Daf\u00fcr steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Verg\u00fctung zu.<\/p>\n<p>10.4 F\u00fcr die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers bzw. von Werbemitteln, f\u00fcr die der Auftragnehmer konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung des Auftragnehmers notwendig.<\/p>\n<p>10.5 F\u00fcr Nutzungen gem\u00e4\u00df Abs 4. steht der Auftragnehmer im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Auftragnehmer-Verg\u00fctung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die H\u00e4lfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Verg\u00fctung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Auftragnehmer-Verg\u00fctung mehr zu zahlen.<\/p>\n<p>10.6 Der Kunde haftet dem Auftragnehmer f\u00fcr jede widerrechtliche Nutzung in doppelter H\u00f6he des f\u00fcr diese Nutzung angemessenen Honorars.<\/p>\n<h1>11.\u00a0 Kennzeichnung<\/h1>\n<p>11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbema\u00dfnahmen auf Auftragnehmer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden daf\u00fcr ein Entgeltanspruch zusteht.<\/p>\n<p>11.2 Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit m\u00f6glichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbetr\u00e4gern und insbesondere auf der Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Gesch\u00e4ftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).<\/p>\n<h1>12.\u00a0 Gew\u00e4hrleistung<\/h1>\n<p>12.1 Der Kunde hat allf\u00e4llige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung\/Leistung durch den Auftragnehmer, verdeckte M\u00e4ngel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von M\u00e4ngeln ausgeschlossen.<\/p>\n<p>12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger M\u00e4ngelr\u00fcge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung\/Leistung durch den Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer wird die M\u00e4ngel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde des Auftragnehmers alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unm\u00f6glich oder f\u00fcr der Auftragnehmer mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die \u00dcbermittlung der mangelhaften (k\u00f6rperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die \u00dcberpr\u00fcfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit durchzuf\u00fchren. Der Auftragnehmer ist nur zu einer Grobpr\u00fcfung der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung einer allf\u00e4lligen Warnpflicht gegen\u00fcber dem Kunden nicht f\u00fcr die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.<\/p>\n<p>12.4 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt sechs Monate ab Lieferung\/Leistung. Das Recht zum Regress gegen\u00fcber dem Auftragnehmer erlischt ein Jahr nach Lieferung\/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcckzuhalten. Die Vermutungsregelung des \u00a7 476 BGB wird ausgeschlossen.<\/p>\n<h1>13.\u00a0 Haftung und Produkthaftung<\/h1>\n<p>13.1 In F\u00e4llen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers und die der Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen (\u201eLeute\u201c) f\u00fcr Sach- oder Verm\u00f6genssch\u00e4den des Kunden ausgeschlossen, gleichg\u00fcltig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Sch\u00e4den, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgesch\u00e4den, Sch\u00e4den wegen Verzugs, Unm\u00f6glichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollst\u00e4ndiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrl\u00e4ssigkeit hat der Gesch\u00e4digte zu beweisen. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung ihrer \u201eLeute\u201c.<\/p>\n<p>13.2 Jegliche Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr Anspr\u00fcche, die auf Grund der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistung (z.B. Werbema\u00dfnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche f\u00fcr ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrl\u00e4ssigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsver\u00f6ffentlichungen sowie f\u00fcr allf\u00e4llige Schadenersatzforderungen oder sonstige Anspr\u00fcche Dritter; der Kunde hat den Auftragnehmer diesbez\u00fcglich schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<p>13.3 Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Auftragnehmers an. Schadenersatzanspr\u00fcche sind der H\u00f6he nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.<\/p>\n<h1>14.\u00a0 Datenschutz<\/h1>\n<p><strong>Der Kunde stimmt zu, dass seine pers\u00f6nlichen Daten, n\u00e4mlich Name\/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Steuernummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Gesch\u00e4ftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserf\u00fcllung und Betreuung des Kunden sowie f\u00fcr eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Gesch\u00e4ftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterst\u00fctzt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angef\u00fchrten Kontaktdaten widerrufen werden.<\/strong><\/p>\n<h1>15.\u00a0 Anzuwendendes Recht<\/h1>\n<p>Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Anspr\u00fcche zwischen der Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen dem Deutschen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<h1>16.\u00a0 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/h1>\n<p>16.1 Erf\u00fcllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden \u00fcber, sobald der Auftragnehmer die Ware dem von ihm gew\u00e4hlten Bef\u00f6rderungsunternehmen \u00fcbergeben hat.<\/p>\n<p>16.2 Als Gerichtsstand f\u00fcr alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverh\u00e4ltnis wird das f\u00fcr den Sitz des Auftragnehmers sachlich zust\u00e4ndige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.<\/p>\n<p>16.3 Soweit in diesem Vertrag auf nat\u00fcrliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in m\u00e4nnlicher Form angef\u00fchrt sind, beziehen sie sich auf Frauen und M\u00e4nner in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte nat\u00fcrliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand 07\/2016 PDF-Download:\u00a0201607 AGB-haener.de ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN Edmund H\u00e4ner Jeschkenstra\u00dfe 151 82538 Geretsried mail@haener.de USt-ID: DE304001779 1. Geltung, Vertragsabschluss 1.1\u00a0\u00a0 Edmund H\u00e4ner nachfolgend Auftragnehmer genannt erbringt Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Diese gelten f\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieter und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird. 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